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Auch Sie wollen, dass die grünen Inhalte noch offensiver und selbstbewusster präsentiert werden? Dies ist mit den Mitteln aus Mitgliedsbeiträgen und der staatlichen Parteienfinanzierung alleine nicht zu bewältigen:

Deshalb bitten wir um Ihre Spende.

Wir halten uns strikt an das Parteiengesetz, alle Spendeneinnahmen werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet und nach Maßgabe des Parteiengesetzes im Rechenschaftsbericht ausgewiesen.

Spendenquittung
Die Spenderinnen und Spender erhalten nach Aufstellung des finanziellen Jahresabschlusses (d. h. in der Regel im Januar/Februar des auf die Spende folgenden Jahres) eine Spendenbescheinigung.

Vertraulichkeit & Rechenschaftslegung
Spenden werden von uns vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben. Wenn Sie einer Speicherung Ihrer Daten nicht ausdrücklich zustimmen, werden diese nach Erstellung der Spendenquittung gelöscht. In unserem Rechenschaftsbericht werden Spenden nach Festlegung des Parteiengesetzes ausgewiesen.

Spenden & Steuern
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Überweisung
Sie können uns auch gerne per Überweisung eine Spende zukommen lassen. Bitte geben Sie unter Verwendungszweck das Stichwort 'Spende' und anschließend Ihren Namen und Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zustellen können!

Bankverbindung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
KV Saalekreis
Kto : 3310005096
BLZ: 800 537 62
Saalesparkasse

Artikel erstellt am 10.01.2005, zuletzt aktualisiert am 23.04.2009 [Str]
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