"Selbst aus der Tagesordnung der Verbandsversammlung kann man nicht ohne weiteres auf diese folgenreiche Entscheidung schließen. Ohne eine Nennung der Orte ist dort lediglich von der 'Vergabe von Ingenieurleistungen' die Rede. Fakt ist jedoch, dass man durch die Ausgabe einer sechsstelligen Summe für Planungsleistungen Tatsachen schaffen würde.
Die gesetzlichen Regelungen zur Informationspflicht werden in der Praxis immer wieder zu Ungunsten der BürgerInnen ausgelegt. Durch die jüngste Lockerung des entsprechenden Landesgesetzes bleibt die Nichteinhaltung der gesetzlichen Informationspflicht ohne Folgen für den Zweckverband. Die BürgerInnen werden so ihrem Mitspracherecht entraubt. Trotz der extrem ungleichen Behandlung zentraler und dezentraler Abwasseranlagen in Bezug auf Fördermittel kann sich ein Vergleich verschiedener Varianten vor allem in ländlich geprägten Regionen lohnen. Bestes Beispiel ist der Ort Leimbach, der ohne Fördermittel eine nur etwa halb so hohe Gebührenbelastung realisieren konnte. Das zeigt insbesodnere auch, dass durch zentrale Anlagen im ländlichen Raum Fördermittel in großem Stil verschwendet werden."
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verlangen landesweit eine gleichrangige Förderung aller Abwasseranlagenarten und verbesserte Informationsrechte für BürgerInnen.




