Für Straßen, die vor 1999 gebaut wurden, gab es oft keine Satzung und somit keine Beitragserhebung. Gemeinden können nun heute gezwungen werden, diese Satzungen rückwirkend zu erlassen und rückwirkend Ausbaubeiträge zu kassieren. Auch bestehende Satzungen können rückwirkend geändert werden, wenn sie als rechtswidrig befunden werden. So kann sich zum Beispiel der Berechnungsmaßstab beim Abwasseranschluss rückwirkend ändern, so dass Nachzahlungen fällig sind.
Das Rechtsstaatsprinzip verbietet die Rückwirkung grundsätzlich und sieht einen Vertrauensschutz vor. Dass diese Rechtsinstitute im Abgabenrecht nahezu bedeutungslos geworden sind, kritisieren wir. Unser Kreisverband hat sich auf seiner gestrigen Sitzung einstimmig für die Einbringung eines entsprechenden Antrags auf dem Kleinen Landesparteitag am 13. Juni 2008 in Dessau ausgesprochen. Wir hoffen bei dem Thema auf eine breite Unterstützung auf Landesebene. Wir wollen erreichen, dass die Landesregierung für mehr Rechtsstaatlichkeit und Demokratie im Abgabenrecht sorgt. Nur dann sollten Beitragserhebungen möglich sein, wenn die BürgerInnen umfassend in die Entscheidungen einbezogen worden sind und die Kosten im Vorfeld der Baumaßnahme bekannt waren. Das war in der Vergangenheit nur selten der Fall. Luxusbauten, Geldverschwendung und letztendlich eine hohe Beitragsbelastung waren oft die Folge."




