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Bisher keine Agro-Gentechnik im Landkreis Merseburg-Querfurt
BVL veröffentlicht Standortregister

Bt-Mais in Sachsen-Anhalt
© www.transgen.de
Nach Inkrafttreten des von der rot-grünen Bundesregierung novellierten Gentechnikgesetzes am 3. Februar 2005 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) begonnen, Informationen über geplante und laufende Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) im Internet zu veröffentlichen.

Noch finden sich hier keine Freisetzungsversuche im Kreis Merseburg-Querfurt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, dass das so bleibt und setzen sich daher für die Schaffung einer gentechnikfreien Region Merseburg-Querfurt ein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine konsequent gentechnikfreie Landwirtschaft. Freisetzungsversuche und den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen lehnen wir aus unterschiedlichen Gründen ab. Neben ethischen Überlegungen sind es insbesondere die möglichen Gefahren, die von GVOs auf die menschliche Gesundheit ausgehen, die Gefährdung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und die Nicht-Rückholbarkeit in die Umwelt verbrachter GVOs, die unsere ablehnende Haltung stützen.

Weil Deutschland sich im Rahmen der EU zur Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes bekannt hat, ist es verpflichtet, die EU-Gesetzgebung zur Gentechnik im nationalen Recht zu verankern und mithin ein Nebeneinander von gentechnikfreier und die Gentechnik nutzender Landwirtschaft sicherzustellen. Das novellierte Gentechnikgesetz setzt nun einen Teil der EU-Gesetzgebung, insbesondere wichtige Teile der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG um.

Ziel des Gesetzes ist es, Mensch, Tier und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren zu schützen und Möglichkeiten zu schaffen, dass alle Anbauformen – vom biologischen Anbau über die konventionelle Landwirtschaft bis zum Einsatz von Agro-Gentechnik – nebeneinander existieren können. Um Koexistenz zu gewährleisten ist es notwendig, konventionell und biologisch erzeugte landwirtschaftliche Produkte vor gentechnischen Verunreinigungen zu schützen. Das Gesetz bestimmt daher, dass jeder Anbau von GVOs – ob zu Versuchszwecken oder kommerziell – in einem öffentlichen Standortregister ausgewiesen werden muss, damit sich Anlieger und die Öffentlichkeit informieren können. Entstehen Bauern Schäden durch gentechnische Verunreinigungen, weil ihre Nachbarn GVOs anbauen, so sind im Gesetz Schadensersatzansprüche geregelt. Wichtig hierbei: GVO-Anbauer werden gesamtschuldnerisch in Haftung genommen, d. h. es ist für den Geschädigten nicht nötig, dem verunreinigenden Bauern schuldhaftes Handeln nachzuweisen.

Den besten Schutz gegen Schäden durch GVOs bietet jedoch die Schaffung einer gentechnikfreien Zone, von denen es mittlerweile 48 im Bundesgebiet gibt. In gentechnikfreien Zonen schließen sich die LandwirtInnen auf freiwilliger Basis zusammen und vereinbaren einen Verzicht auf den Einsatz von GVO-Saatgut und Futtermitteln.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landkreis Merseburg-Querfurt setzen sich für die Schaffung einer gentechnikfreien Zone im Kreis Merseburg-Querfurt ein.

Mehr zum Thema
Gentechnik – Kommt mir nicht in die (Einkaufs-)Tüte

Externe Links
Standortregister des BVL
Informationen zu gentechnikfreien Regionen

Artikel erstellt am 07.02.2005, zuletzt aktualisiert am 07.02.2005 [Str]
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