Dazu Andreas Löhne, Kreisvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Die Kommunalaufsicht hat neben der kommentarlosen Wiedergabe der Stellungnahme des AZV auch recht viel Kreativität bewiesen. Da sich der Inhalt der Anzeige nicht allein auf Merseburg sondern auch auf umliegende Gemeinden beziehe, könne man nach Ansicht der Behörde erkennen, dass es sich nicht um Wahlwerbung für den CDU-Kandidaten gehandelt hat, da dieser nur in Merseburg zur Wahl stand. Dieses Argument sorgte für viel Spaß in unseren Reihen und resultierte in wilden Spekulationen über die vielseitige Anwendbarkeit dieser Logik."
Auch bei der Bürgermeisterwahl in Querfurt gab es seitens der Bündnisgrünen eine Anfrage. Im kurz vor der Wahl erschienenen Stadtanzeiger war der zur Wahl stehende amtierende Bürgermeister (Peter Kunert, FDP) auf zahlreichen Fotos abgebildet und in den Texten besonders lobend erwähnt worden. Die Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung vor Wahlen sah man seitens der Kommnalaufsicht dennoch gewährleistet.
Löhne augenzwinkernd: "Das Merseburger Argument zog hier zwar nicht, denn der Inhalt des Stadtanzeigers bezog sich nur auf Querfurt und nicht auf umliegende Gemeinden. Doch war die Begründung der Aufsichtsbehörde hier nicht weniger originell. Es sei nämlich auf einem Foto auch der Landrat zu sehen gewesen, und der sei ja schließlich in der gleichen Partei wie der Gegenkandidat. Deshalb gebe es nichts zu beanstanden. Wir haben dieses Detail - wie viele WählerInnen sicher auch - leider übersehen. Ich finde es deshalb umso wichtiger, die Sinne der Wählerschaft diesbezüglich zu schärfen."




