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Behördenwillkür gegen Ausländer?
Grüne begrüßen Urteil des Verwaltungsgerichts
Wenn ein geduldeter Ausländer seinen von den Behörden zugewiesenen Aufenthaltsort zeitweise verlassen möchte, musste er im Saalekreis bisher eine Gebühr von zehn Euro zahlen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Halle beendete nun diese Praxis. Dort hatte ein Mann aus Togo gegen den ehemaligen Saalkreis geklagt. Die dortige Ausländerbehörde hatte von ihm 2007 für jeden Antrag auf Verlassen des Kreises zehn Euro verlangt - ohne Rechtsgrundlage, wie das Gericht nun festgestellt hat.
Dazu der Vorsitzende der Bündnisgrünen im Saalekreis, Andreas Löhne: "Das geduldete Ausländer der so genannten Residenzpflicht unterworfen sind, ist problematisch genug und wird von uns abgelehnt. Haarsträubend aber ist, wenn den Asylbewerbern für Genehmigungen zum Verlassen des vorgeschriebenen Aufenthaltsort auch noch Gebühren abverlangt werden, die sie aus ihren äußerst geringen finanziellen Mitteln nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu bestreiten haben. Hier wurde durch rechtswidriges Agieren der Behörden die Situation der betroffenen Menschen unnötig verschärft. Wir begrüßen das Urteil deshalb ausdrücklich. Beferemdet sind wir, dass der Saalekreis es nach mdr-Berichten offenbar nicht für notwendig befand, einen Vertreter zum Prozess zu entsenden."

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