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"Bleiben Sie sachlich, Herr Bürgermeister!"
Rückwirkende Straßenausbaubeiträge in Querfurt
In einem Leserbrief (Heimatjournal vom 4.12.2009) sowie im Querfurter Stadtanzeiger (Ausg. Nov. 2009) griff Querfurts Bürgermeister Peter Kunert unsere im Heimatjournal (Ausgabe 23.10.2009) veröffentlichte Pressemitteilung "Stadt verschickt neue Bescheide" zum Thema „Rückwirkende Straßenausbaubeiträge“ auf. Dazu erklärt Andreas Löhne, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Querfurter Stadtrat, folgendes:

"Es ist zu begrüßen, dass dieses wichtige Thema, wenngleich verharmlosend nur von „Straßenausbaubeiträgen“ gesprochen wird, endlich auch wieder durch den Bürgermeister öffentliche Beachtung findet. Die Angriffe auf meine Person sind angesichts dieser positiven Entwicklung zu verschmerzen. Die Darstellung des Bürgermeisters ist allerdings hochgradig unsachlich.

Tatsächlich enthielt die von uns veröffentlichte Pressemitteilung auch eine (und nur eine) unkorrekte Angabe. Denn anders als behauptet, hat sich die Stadt an der 1994 durchgeführten Straßenausbaumaßnahme in Oberschmon finanziell beteiligt. Dort wo es übergroße Grundstücke gibt und wo Grundstücke an mehrere Straßen grenzen, muss die Stadt einen Teil der Kosten übernehmen. Diese Satzungsklausel hatten wir leider übersehen, was wir bedauern und an dieser Stelle korrigieren möchten. Merkwürdig ist, dass der Bürgermeister diese berechtigte Kritik gar nicht erwähnt und stattdessen Dinge behauptet, die so nicht zutreffend sind.

Bei gründlicherer Recherche hätte auffallen können, dass der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels im Heimatjournal nach dem Zeitpunkt unserer Pressemitteilung lag. Auch behaupteten wir an keiner Stelle, dass die neuen Bescheide erst durch unsere Anfrage zustande kamen, sondern nur, dass wir die Information darüber durch eine Anfrage erhielten. Die von uns genannten Zahlen wurden mir so von der Verwaltung genannt, und zwar in einem Telefonat und nicht wie behauptet, während der Akteneinsicht. Die genannten Zahlen waren nach heutigem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Pressemitteilung richtig. Änderungen haben sich erst später ergeben, als erkannt wurde, dass ein Teil der Fördermittel zurückgezahlt werden musste. Falsch ist die Behauptung des Bürgermeisters, die Erkenntnis über die zurückgezahlten Fördermittel sei die Ursache für die Korrektur der Bescheide. Denn in diesem Fall hätten die neuen Bescheide höher ausfallen müssen. Doch genau das Gegenteil war der Fall.

Wir raten generell davon ab, sich aus Sorge, dass vermeintlich „bürgerfreundliche“ Regelungen von Gerichten verworfen werden könnten, einschüchtern zu lassen. Kommunen können und müssen Beiträge auch rückwirkend eintreiben. Daher ist es nur eine Frage der Zeit bis jede Regelung, die bürgerfreundlicher als erlaubt ist, zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger verworfen wird. Wurde umgekehrt eine Gerichtsentscheidung zugunsten der Beitragszahler getroffen (der Bürgermeister nennt selbst ein Beispiel), so bekommen diese zuviel gezahlte Beiträge in der Regel nicht zurück.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für klare Verhältnisse, Transparenz und offene Kritik an der in Sachsen-Anhalt gängigen Praxis rückwirkender Beitragserhebungen, da diese mit rechtsstaatlichen Grundprinzipien wie Rückwirkungsverbot und Vertrauensschutz nicht vereinbar ist."
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