Damit reagiert das Innenministerium auf eine aus der Fraktion SPD/Bündnisgrüne in der Stadtratssitzung am 2. Juli gestellte Doppelfrage nach der rechtlichen Bindungswirkung dieser lediglich im Internet veröffentlichten Parkgebührenordnung wie auch nach dem notwendigen Beschluss des zuständigen Gemeinschaftsausschusses.
Wie das Innenministerium argumentiert, "ist die Bekanntgabe von Rechtsnormen ausschließlich via Internet (noch) nicht geeignet, jedem Einwohner in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis vom Inhalt des Ortsrechts zu verschaffen". "Wesentliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzung" und "zwingender Bestandteil des Rechtssetzungsaktes" ist danach eine gemäß Hauptsatzung ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Merseburg.
Nach dieser Klarstellung ist der OB aufgefordert, gegenüber dem Stadtrat nicht nur auf vermeintliches "Verwaltungshandeln" zu verweisen, sondern dieses stets transparent zu halten und in seiner Verantwortung rechtlich korrekt umzusetzen.
Die Fraktion SPD/Bündnisgrüne unterstützt konstruktiv alle zielführenden Initiativen zur Belebung der Merseburger Innenstadt, so auch konkret durch 2-stündiges kostenloses Parken auf kommunalen Parkplätzen. - Aber bitte rechtlich korrekt!




