"Angesichts eines neuen Falls rückwirkender Beitragserhebugen in Schkopau fordern wir die Kreisverbände der demokratischen Parteien zum Handeln auf. Die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, meist für Baumaßnahmen aus den Jahren 1991 bis 1996, widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien wie Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot. Ein Verbot rückwirkender Erhebungen sollte deshalb ein Anliegen aller kommunalen Akteure sein.
Nach einem umstrittenen Urteil des OVG Sachsen-Anhalt von 2004 könnten bald landesweit alle Gemeinden zur Erhebung rückwirkender Straßenausbaubeiträge gezwungen werden. Der politische Schaden stünde in keinem Verhältnis zum fiskalischen Gewinn. Keine Bürgerin und kein Bürger kann verstehen, dass sie bzw. er im Kommunalabgabenrecht keinerlei Vertrauensschutz mehr genießt.
Besonders in den neuen Bundesländern sehe ich bzgl. Rechtsstaatlichkeit und Demokratie erheblichen Nachholbedarf. Während zum Beispiel in Baden-Würtemberg rückwirkende Beitragserhebungen vollständig ausgeschlossen sind, muss in Brandenburg hingegen neuerdings sogar schon für Abwasseranschlüsse aus DDR-Zeiten bezahlt werden."




